Lösungsansätze für den Lieferengpass bei isotonischen Kochsalzlösungen

Die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der Versorgung

Derzeit ist die Versorgung der Bevölkerung mit isotonischen natriumchloridhaltigen Lösungen nicht ausreichend möglich. Die Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg haben daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die es Arzneimittelgroßhandlungen und Apotheken gestattet, isotonische natriumchloridhaltige Arzneimittel in den Verkehr zu bringen, auch wenn sie nicht in Deutschland zugelassen sind.

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