Neuer Honorarverteilungsplan 2025: Aktuelle Änderungen im Gesundheitswesen

Entdecke die neuesten Entwicklungen im Gesundheitswesen und erfahre alles über die wegweisenden Änderungen im Honorarverteilungsplan für das Jahr 2025.

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Innovationen im Bereich der Laborreform und Auswirkungen auf die ärztliche Vergütung

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat jüngst wegweisende Beschlüsse zur Honorarverteilung getroffen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Neue Teilnahmemöglichkeiten für nicht vertragsärztliche Ärzte und Krankenhäuser im Bereich der außerklinischen Intensivpflege (AKI)

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat kürzlich wegweisende Beschlüsse zur Honorarverteilung getroffen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Eine bedeutende Änderung betrifft die Teilnahme von nicht vertragsärztlichen Ärzten und Krankenhäusern an der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege (AKI). Gemäß § 37c Abs. 1 Satz 7 SGB V können nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Krankenhäuser nun zum Zwecke der AKI an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Dies hat zur Folge, dass sie als Leistungserbringer in den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) aufgenommen werden. Die Vergütung ihrer Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) erfolgt möglicherweise quotiert aus dem arztgruppenspezifischen Verteilungsvolumen für Sonstige Ärzte.

Anpassungen der Kostenpauschalen der In-vitro-Diagnostik und Änderungen im laborärztlichen Honorar

Parallel zu den Neuerungen im Bereich der außerklinischen Intensivpflege (AKI) hat der Bewertungsausschuss wichtige Entscheidungen getroffen, die die Kostenpauschalen der In-vitro-Diagnostik betreffen und das laborärztliche Honorar beeinflussen. Ab dem 1. Januar 2025 werden für in-vitro-diagnostische Leistungen neue Kostenpauschalen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eingeführt, darunter GOP 40089 bis 40095. Diese Pauschalen decken den Transport der Proben, die Bereitstellung von Entnahmematerial und die Technik zur elektronischen Auftragserteilung spezifisch ab. Die bisherige Transportpauschale 40100 EBM wird durch die Kostenpauschalen GOP 40094 und 40095 EBM ersetzt. Des Weiteren erfolgt die Anpassung des laborärztlichen Honorars durch die Weiterentwicklung von Grundpauschalen und die Anpassung an die bestehende Systematik des EBM.

Auswirkungen auf die Vergütung von Leistungen und Kosten im Grundbetrag Labor und die Labormindestquote

Die Anpassungen im Bereich der In-vitro-Diagnostik und des laborärztlichen Honorars haben direkte Auswirkungen auf die Vergütung von Leistungen und Kosten im Grundbetrag Labor sowie auf die Labormindestquote. Die neuen Kostenpauschalen und Leistungen erfordern entsprechende Anpassungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Es kommt zu einer Anpassung des Vorwegabzugs für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen im fachärztlichen Versorgungsbereich, um die Streichung alter Grundpauschalen zu kompensieren und neue Leistungen aufzunehmen. Zudem werden die Kostenpauschalen den Grundbeträgen "Labor" und gegebenenfalls "Bereitschaftsdienst und Notfall" zugeordnet, wobei die Labormindestquote von 89 Prozent auf 85 Prozent abgesenkt wird.

Neuerungen bei qualifikationsbedingten Zusatzvolumen (QZV) und deren Auswirkungen auf die ärztliche Vergütung

Eine weitere bedeutende Veränderung betrifft die qualifikationsbedingten Zusatzvolumen (QZV) und deren Auswirkungen auf die ärztliche Vergütung. Die GOP 33046 EBM, ein Zuschlag zu bestimmten Leistungen, wird bei Fachärzten für Innere Medizin, Radiologen und Urologen angepasst. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Vergütung entsprechend der Qualifikation und den erbrachten Leistungen anzupassen, um eine gerechte Honorierung sicherzustellen.

Wie werden diese Änderungen die ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg beeinflussen? 🏥

Liebe Leser, angesichts der bevorstehenden Änderungen in der Honorarverteilung zum 1. Januar 2025 und den Auswirkungen auf die ärztliche Vergütung in Baden-Württemberg stellt sich die Frage, wie sich diese Neuerungen auf die ärztliche Versorgung im Land auswirken werden. Welche Herausforderungen könnten sich für Ärzte und Krankenhäuser ergeben und welche Chancen bieten die neuen Regelungen? Deine Meinung ist gefragt! 💬 Lass uns gemeinsam darüber diskutieren und die Zukunft der Gesundheitsversorgung mitgestalten. 🌟

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